Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Medialeg GmbH (nachfolgend Medialeg genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Medialeg und dem Kunden betreffend der von Medialeg angebotenen Dienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit www.get2web.ch.
Abweichende und zusätzliche Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden sind.
2. Inkrafttreten, Widerruf, Vertragsende
Verträge zwischen Medialeg und ihren Kunden werden entweder durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder durch unwidersprochene Entgegennahme einer Auftragsbestätigung abgeschlossen und treten auf das Datum der Unterzeichnung in Kraft.
Medialeg behält sich das Recht vor, jede durch einen Mitarbeiter oder Vermittler der Medialeg oder jede über das Internet mit dem Kunden abgeschlossene Vereinbarung ohne Angabe eines Grundes und ohne Entschädigungsfolgen innerhalb von 14 Tagen aufzulösen.
Verträge über die Erbringung einer einmaligen Leistung enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. Dienstleistungsverträge über die Erbringung einer andauernden Leistung enden mit Vertragsablauf oder mit fristgerechter Kündigung. Andauernde Verträge können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des der Kündigung folgenden Kalendermonates gekündigt werden. Kündigungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
3. Leistungserbringung, Termine
Medialeg kann die vertraglich geschuldeten Leistungen entweder selber erbringen oder ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lassen.
Terminangaben sind, vorbehältlich ausdrücklicher Zusicherungen im Dienstleistungsvertrag, lediglich Richtwerte und nicht verbindlich. Mündliche Terminvereinbarungen und auch alle anderen mündlichen Vereinbarungen, welche mit einem Mitarbeiter oder Vermittler der Medialeg vereinbart werden, sind nicht verbindlich, ausser die Medialeg handelt entsprechend.
Fest vereinbarte Liefertermine gelten so lange, als der Kunde seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält. Kann Medialeg vereinbarte Termine, aus Gründen für welche Medialeg kein Verschulden trifft, nicht einhalten dann berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Medialeg für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
4. Zugangsberechtigung
Medialeg erteilt dem Kunden Zugangsberechtigung mittels Benutzeridentifikation und Passwort zu denjenigen Applikationen von Medialeg, welche Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung zwischen Medialeg und dem Kunden bilden.
Für Medialeg gilt als Kunde diejenige Person, welche die Benutzeridentifikation und Passwort verwendet, unabhängig davon, ob diese Person tatsächlich die Zugriffberechtigung besitzt.
5. Zahlungsbedingungen
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für die Berechnung der Preise die jeweils gültige Preisliste von Medialeg für das entsprechende Produkt. Medialeg behält sich vor, die Preise der Markt- und/oder Preisentwicklung anzupassen (insbesondere Hosting). Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
Nach Vertragsunterzeichnung werden 50% des geschuldeten Betrages innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Medialeg nimmt die Erbringung der Dienstleistung frühestens nach Eingang dieser Zahlung auf. Die restlichen 50% der geschuldeten Zahlung werden nach Abschluss des Projektes verrechnet.
Bezahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so kann Medialeg ohne vorausgegangene Mahnung vom Vertrag zurück treten. Im Falle von nicht fristgerecht bezahlten Zahlungen während laufender Vertragsdauer hat Medialeg zudem das Recht, den Zugang des Kunden zu den Applikationen zu sperren. Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen wird die Sperrung wieder aufgehoben. Der Kunde hat in diesem Fall kein Anrecht auf eine Verlängerung der vereinbarten Vertragsdauer um die Dauer der Sperrung.
6. Zusatzaufwand
Folgende Leistungen kann Medialeg zusätzlich zu einer vertraglichen Entschädigung nach Aufwand in Rechnung stellen:
a) Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind;
b) Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, nicht autorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die ordentlichen und lizenzierten Programme der Medialeg erfolgen);
c) Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder durch Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen);
d) Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat;
e) Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Applikationen von Medialeg und von Dritten gesetzes- und vertragsgemäss zu nutzen. Der Kunde sichert insbesondere zu, dass:
1. er sämtliche an Medialeg übermittelten Daten in der von Medialeg vorgegebenen Form und Qualität liefert;
2. er an sämtlichen von ihm direkt oder indirekt über Dritte der Medialeg oder Dritten zur Verfügung gestellten Daten wie beispielsweise Grafiken, Fotos, Videos, Musikstücke, Bilder, Plänen, Texten, Software und Sounds berechtigt ist und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit Medialeg verwenden darf;
3. die an Medialeg übermittelten Daten vollständig und wahr sind sowie von ihm ständig aktuell gehalten werden.
Kunden sind für die Informationen, die Sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen oder übermitteln vollumfänglich verantwortlich. Medialeg übernimmt keine Verantwortung für diese Informationen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt:
1. Informationen dürfen keinen pornographischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen schweizerisches oder internationales Recht verstossenden Inhalt enthalten.
2. Links auf Informationen unter Punkt VI.1.a.
3. Missbräuchliches Versenden von Massen Emails (Spamming). Betrieb von Mailinglisten in einem Umfang, welcher die Betriebsstabilität der Medialeg Server gefährdet.
4. Rechtswidriges Archivieren, Kopieren oder Verteilen von geschützter Software.
5. Informationen, welche die Urheberrechte Dritter verletzen.
6. Archivieren und Verbreiten von Computerviren.
Wird der Kunde, ein Organ oder ein Mitarbeiter des Kunden wegen einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung der von Medialeg zur Verfügung gestellten Dienstleistung durch den Kunden oder einen Dritten straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde Medialeg von allen Ansprüchen frei und haftet für den entstandenen Schaden.
8. Mängelrüge, Gewährleistung, Risiko
Der Besteller hat nach Ablieferung das Werk zu prüfen und allfällige Mängel dem Unternehmer “sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist”, zu melden. Versäumt er dies, so gilt die Leistung der Medialeg als genehmigt. Unterbleibt die Rüge von “offenen” Mängeln, dh. solchen, die bei angemessener Prüfung zu erkennen waren, sind Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel verwirkt.
Bei versteckten Mängeln hat eine Meldung an die Medialeg sofort nach Entdeckung zu erfolgen, andernfalls das Werk auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Bei Mängeln der gelieferten Leistung steht dem Kunden ein Nachbesserungsrecht durch Medialeg zu. Wandelungs- und Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Medialeg jede Haftung für Mängelfolgeschäden aus.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Medialeg nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die infolge von Manipulationen an seinem EDV-System, infolge von Funktionsstörungen seines EDV-Systems und/oder infolge missbräuchlicher Verwendung von Zugriffsberechtigungen auftreten können.
9. Haftung
Medialeg haftet für allfällige unmittelbare Schäden, vorbehältlich des nachfolgenden Absatzes, bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Jede weitere Haftung, für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Medialeg haftet nicht für den Missbrauch des Internets und der damit verbundenen Schädigungen des Kunden durch Dritte, für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze von Dritten und des Internets sowie für Betriebsunterbrüche und Störungen der Applikationen und Online-Plattformen von Medialeg und von Dritten.
Die MediaLeg weist darauf hin, dass das Internet ein offenes, globales Netzwerk ist, zu dem grundsätzlich jedermann Zugang hat. Somit übernimmt die MediaLeg keine Gewähr und Haftung dafür, dass die Übermittlung von Daten des Benutzers, egal ob diese unverschlüsselt oder verschlüsselt erfolgen, wie vom Benutzer vorgesehen bei ihm eintreffen, oder dass diese Daten während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können.
10. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Medialeg irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen.
Alle Streitigkeiten zwischen Medialeg und seinen Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Thun, Schweiz.
Bern, 1. November 2010
